Allgemeine Geschäftsbedingungen
Giessen Hotel & Coffeehouse, Vaduz
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Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen sowie Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Giessen Hotel & Coffeehouse mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen vom Giessen Hotel & Coffeehouse.
Die Vertragspartner sind das Giessen Hotel & Coffeehouse und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast ein oder mehrere Zimmer bestellt, haftet er dem Giessen Hotel & Coffeehouse gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. In diesem Fall haften der Gast und der Dritte solidarisch.
Der Vertrag über die Miete von Zimmern kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Zimmer an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Giessen Hotel & Coffeehouse.
Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume sowie der Einrichtungen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind (z.B. Lobby & Lounge). Die Gäste sind sich bewusst, dass das Personal des Giessen Hotel & Coffeehouse nur beschränkt zur Verfügung steht und der Gast Selbstverantwortung ausüben muss.
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss vorgenommener Reservation des Gastes.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. das Frühstück) werden nicht zurückerstattet.
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Reservierungen / Weiterverkauf / Gruppenregelung
Reservierungen erfolgen elektronisch über die Online-Kanäle vom Giessen Hotel & Coffeehouse, über Dritte/Vermittler (z.B. Online-Buchungsportale), schriftlich via E-Mail oder telefonisch.
Für eine Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine mindestens noch 3 Monate gültige Kreditkarte durch den Gast angegeben werden. Das Giessen Hotel & Coffeehouse hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vorautorisierung auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen. Es gelten die beim Verkaufsabschluss kommunizierten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, welche sich je nach Tarif unterscheiden.
Die Reservierung einer nicht stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung oder den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist nicht kostenfrei stornier- oder umbuchbar.
Mit der Reservierung eines Hotelzimmers kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Dieser ist für beide Vertragspartner bindend. Die AGB sind integrierter Bestandteil des Vertrags. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde. Der Gast erhält durch das Giessen Hotel & Coffeehouse eine verbindliche schriftliche Reservierungsbestätigung mit Buchungs- bzw. Reservierungsnummer. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (z.B. Internetportalen wie booking.com) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer vom Giessen Hotel & Coffeehouse nicht identisch sind.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Giessen Hotel & Coffeehouse den Gast zeitgemäss hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlichen nahe gelegen Hotel vergleichbarer oder höherer Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzhotel gehen zu Lasten des Giessen Hotel & Coffeehouse. Lehnt der Gast das Ersatzhotel ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistung umgehend zu erstatten.
Der Weiterverkauf/-Vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Giessen Hotel & Coffeehouse ist nicht zulässig. Das Giessen Hotel & Coffeehouse ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt. Das Giessen Hotel & Coffeehouse ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast abzulehnen.
Reservierungen von mehr als 9 Zimmern fallen unter die Gruppenregelung vom Giessen Hotel & Coffeehouse. Für solche Buchungen ist ein separater, vom Giessen Hotel & Coffeehouse zu bestätigender Beherbergungsvertrag zu schliessen, welcher Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen beinhaltet. Das Giessen Hotel & Coffeehouse behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen, zu denen ein solcher Beherbergungsvertrag nicht geschlossen wurde, nicht anzunehmen bzw. ersatzlos zu stornieren.
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Storno / Nichterscheinen / Rücktritt
Bei Stornierungen des Gastes wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes einbehalten. Die Kreditkarte wird nach Ablauf der Stornofrist automatisch mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Mit der Stornierung erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird in jedem Falle der volle Betrag des Aufenthaltes einbehalten und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt vollumfänglich. Das Giessen Hotel & Coffeehouse behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadenersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamtübernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts. Das Giessen Hotel & Coffeehouse empfiehlt, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Giessen Hotel & Coffeehouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Giessen Hotel & Coffeehouse auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Ferner ist das Giessen Hotel & Coffeehouse berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
_höhere Gewalt oder andere vom Giessen Hotel & Coffeehouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsache, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
_das Giessen Hotel & Coffeehouse begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der Betriebe den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Giessen Hotel & Coffeehouse zuzurechnen ist;
_von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstössiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer bzw. Pächter oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlungen gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
_von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird.
_der Aufenthalt gesetzwidrig ist.
Bei Rücktritt vom Giessen Hotel & Coffeehouse aus den oben genannten Gründen entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
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Check-in und Check-out
Das Check-in erfolgt über das hierfür vorgesehene Self-Check-in-Terminal in der Lobby oder via Mobile-Phone. Die Zimmerkarte codiert der Gast selbst nach Abschluss des Check-ins direkt über das Terminal. Die Zimmerkarte ist beim Verlassen des Hotels in dem hierfür vorgesehenen Slot links vom Terminal einzuwerfen.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung, sofern bei der Reservation keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das Giessen Hotel & Coffeehouse zurückzugeben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 11.00 Uhr geräumt zurück, schuldet er dem Giessen Hotel & Coffeehouse aus diesem Grund einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Zudem behält sich das Giessen Hotel & Coffeehouse im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt das Giessen Hotel & Coffeehouse keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen liegt. Gäste, welche gerne früher anreisen möchten oder erst abends auschecken möchten, sind verpflichtet, diese Zusatzleistung vorgängig bei der Buchung zu reservieren.
Wird ein Zimmer vor 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangen Nacht als erste Übernachtung.
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Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten
Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale oder direkt vor Ort am Self-Check-in-Terminal vom Giessen Hotel & Coffeehouse wahrheitsgemäss mitzuteilen. Reservierungen ohne Namen und Vornamen werden nicht akzeptiert und das Giessen Hotel & Coffeehouse behält sich das Recht vor, solche Buchungen zu stornieren.
Zur Abwicklung von Buchungen, Check-in- und Check-out-Prozessen sowie zur digitalen Gästebetreuung arbeitet das Hotel mit der bsmart services AG, Industriestrasse 2, 9487 Gamprin-Bendern, Liechtenstein, zusammen. bsmart services AG übernimmt im Auftrag des Hotels Dienstleistungen im Bereich der virtuellen Rezeption, Buchungsverwaltung und Gästekommunikation. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-DSGVO sowie dem Schweizer Datenschutzgesetz.
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Steuern, Gebühren und Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben mit Ausnahme der Kurtaxen, welche separat ausgewiesen werden. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabesätzen sowie der Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Giessen Hotel & Coffeehouse vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht pro Person ausgewiesen.
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Preise & Zahlungsmittel
Sämtliche in Preislisten, auf Webseiten oder anderswo angeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) pro Nacht und Zimmer inklusive Frühstück, Service, gesetzliche Mehrwertsteuer, Nächtigungstaxe sowie Internetanschluss (Wireless-LAN).
Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Mastercard und Visa. Das Giessen Hotel & Coffeehouse verfügt nicht über eine personell besetzte Rezeption weshalb die Bezahlung mit Bargeld nicht möglich. Am Abreisetag erhält der Gast die Endabrechnung für die Beherbergung automatisch per Mail zugestellt.
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Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer / Kinder
Aus sicherheitstechnischen Aspekten weisen sämtliche Zimmerkategorien eine der Raumgrösse entsprechende Maximal-Belegung von 2 Personen auf. Diese Anzahl darf nicht überschritten werden.
Babys/Kleinkinder von 0-3.99 Jahre dürfen auf Anfrage in diesem Zimmer mit dabei sein ohne zusätzliche Gebühr, wenn sie im Elternbett schlafen. Kinder ab 4 sind kostenpflichtig und müssen korrekt angemeldet werden. Alle Kinder, egal welchen Alters, müssen bei der Buchung mit Angabe des Jahrgangs angemeldet werden.
Gegen einen Aufpreis von CHF 18.00 pro Nacht kann ein Babybett mit der Zimmerbuchung reserviert werden. Babybetten sind 24 Stunden vor Anreise per E-Mail zu reservieren.
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Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche
Mit der Reservierung eines Zimmers kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie die Lobby und die Lounge, kostenfrei nutzen, während diese geöffnet sind. Das Giessen Hotel & Coffeehouse behält sich das Recht vor, die öffentlichen Bereiche sowie die Lounge, ohne Vorankündigung, kurzfristig auch nach 17 Uhr zu sperren (z.B. für Veranstaltungen). In einem Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche wie die Lounge gelten nicht als Bestandteil des geschlossenen Beherbergungsvertrages für das gebuchte Hotelzimmer.
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Haftung vom Giessen Hotel & Coffeehouse
Das Giessen Hotel & Coffeehouse haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist nur dann gegeben, wenn die Sachen befugten Leuten vom Giessen Hotel & Coffeehouse übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind.
Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen vom Giessen Hotel & Coffeehouse nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Giessen Hotel & Coffeehouse unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte geltend gemacht werden.
Alle Ansprüche gegen das Giessen Hotel & Coffeehouse verjähren sechs Monate nach der Abreise des Gastes, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Haftung des Gastes
Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Mass hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms. Der Gast ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschiften verpflichtet.
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Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Hotel kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.
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Erkrankung des Gastes
Erkrankt ein Gast oder ist er nicht mehr handlungsfähig, so kann das Hotel ohne Aufforderung einen Arzt benachrichtigen. Die medizinische Betreuung erfolgt auf Kosten des Gastes.
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Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt. Jegliche Benutzung von Wasserkochern, Miniöfen, Toaster, Tauchsieder, Bügeleisen und anderen Geräten in den Zimmern ist strikt verboten.
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Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, darf unabhängig vom Zeitpunkt der Reduktion die tatsächliche Teilnehmerzahl maximal 20% unter der im Veranstaltungsvertrag genannten Zahl liegen. Ansonsten wird die Differenz zur Maximalreduktion belastet. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Giessen Hotel & Coffeehouse die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Reduktionen der tatsächlichen Teilnehmerzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
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Rauchverbot und Brandschutz
Das Giessen Hotel & Coffeehouse ist ein kompletter Nichtraucher Betrieb. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Giessen Hotel & Coffeehouse das Recht, vom Gast Schadensersatz einschliesslich entstandener Ertragsausfälle einzufordern. Das Rauchen auf dem Balkon und den vordefinierten Aussenbereichen ist gestattet.
Die nachstehenden Brandschutzbestimmungen sind im gesamten Gebäude einzuhalten. Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden.
Die Benutzung von Wasserkochern, Öfen, Toastern, Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten ist verboten.
Falls versucht wird, die Brandmelder mutwillig ausser Betrieb zu setzen, wird dies mit einer Strafgebühr von mindestens CHF 1’000.00 pro Zimmer verrechnet. Ausserdem werden dem Gast alle anderen daraus entstehenden Folgekosten verrechnet.
Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden als Gebühr mindestens CHF 1’000.00 zuzüglich der Einsatzkosten der Feuerwehr an den Verursacher weiterverrechnet.
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Tierhaltung
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Hotels. Grundsätzlich sind nur Hunde im Hotel willkommen. Dies geschieht jedoch unter der Voraussetzung, dass der Hund unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Hundes beim Frühstück ist gestattet.
Für den Hund fällt eine Gebühr von CHF 20.00 pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen Hundekorbes oder Hundedecke voraus. Das Giessen Hotel & Coffeehouse muss vom Gast mindestens 24 Stunden vor Ankunft über das Mitbringen des Hundes informiert werden. Für allfällige Schäden und grobe Verschmutzungen an Wänden und Infrastruktur haftet der Eigentümer des Tieres.
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Hausrecht
Das Giessen Hotel & Coffeehouse behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äussern, andere Gäste belästigen oder gefährden. Die 24h-Hotline ist ausschliesslich für Notfälle zu bedienen. Zuwiderhandlungen werden mit einer entsprechenden Gebühr verrechnet. Zur Sicherheit aller Personen im Gebäude werden sämtliche öffentliche Bereiche wo angezeigt Videoüberwacht.
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Parkplätze
Den Gästen stehen kostenlose Parkplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder/E-Bikes zur Verfügung. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug während des Aufenthaltes des Gastes. Dies gilt auch für Fahrräder/E-Bikes, welche in der Garage parkiert sind.
Aus feuerpolizeilichen Gründen können widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.
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Services
Dem Gast stehen in der Lounge ab 17.00 Uhr diverse Snacks, Getränke und Hygieneartikel gegen Bezahlung zur Verfügung, welche am nächsten Morgen an der Coffee-bar getätigt werden kann. Das Frühstück und diverse Getränke in der Lounge ab 17.00 Uhr wie Kaffee & Tee sind im Zimmerpreis enthalten.
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Internet
Das Giessen Hotel & Coffeehouse stellt freien Internetzugang durch WLAN zur Verfügung.
Das Giessen Hotel & Coffeehouse übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde, etc.), sowie für Links von und zu anderen Webseiten. Das Hotel hat keine Kontrolle über Inhalt und Form von externen Webseiten.
Das Giessen Hotel & Coffeehouse kann das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren und weist darauf hin, dass diese Seite technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten kann.
In keinem Fall haftet das Giessen Hotel & Coffeehouse dem Gast oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder eine damit verlinkte Webseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in den Informationssystemen des Gastes. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
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Datenschutz
Das Hotel verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Gastes zu wahren. Das Hotel stellt dem Gast Inhalte oder Leistungen von anderen Webseiten durch Links auf dieser Seite zur Verfügung. Diese Seiten sind nicht den Datenschutzrichtlinien des Hotels unterworfen.
Es wird empfohlen, jede dieser Seiten zu überprüfen und festzustellen, wie die Daten jeweils geschützt werden. Der Gast überlässt dem Hotel zum Zwecke der Kommunikation oder für Reservierungen persönliche Daten. Das Hotel behält sich das Recht vor, diese für Marketingzwecke zu verwenden. Es wird nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln garantiert.
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Schlussbestimmungen
Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das Giessen Hotel & Coffeehouse ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
Sämtliche Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen) sind ohne Gewähr. Das Hotel kann nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Das Hotel behält sich vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Dies gilt auch für Verbesserungen und/oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Reservierungsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich und werden auf der Webseite www.giessen.li kundgetan. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Reservation der Buchung akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieser Vertrag und sämtliche daraus entstehenden Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich liechtensteinischem Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels bzw. der ordentliche Gerichtsstand des Beklagten.
Vaduz, im August 2025
